Deutscher MILLERPREIS

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat den im Jahre 1908 zu Ehren des Pioniers der Zahnheilkunde, Professor Willoughby Dayton Miller (1853-1907) inaugurierten und nach ihm benannten Preis 1961 wieder ins Leben gerufen.

Der Deutsche MILLERPREIS wird vom Vorstand der DGZMK jährlich zur Würdigung einer wegweisenden wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgelobt. Er stellt die höchste Auszeichnung einer wissenschaftlichen Leistung durch die DGZMK dar und ist zurzeit mit 10.000,00 € dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.

Da allein Leistung und Bedeutung für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entscheidend sind, können sich auch in der Bundesrepublik Deutschland tätige ausländische Zahnärzte sowie alle in der zahnärztlichen Forschung engagierten Wissenschaftler beteiligen, wenn ihre Approbation der deutschen gleichwertig anerkannt ist bzw. sie über eine gleichwertige akademische Ausbildung verfügen.

Zulässige Formate sind unveröffentlichte und veröffentlichte Originalarbeiten und Habilitationsschriften. Eine Veröffentlichung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Gleiches gilt für das Datum der Habilitation bei Einreichung einer Habilitationsschrift.

Alle Arbeiten enthalten eine Zusammenfassung von maximal zwei Seiten, aus der vor allem die wissenschaftliche Bedeutung für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hervor geht.

Die Arbeit kann von einem Autor oder einer Autorengruppe verfasst sein.

Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass die eingereichte Arbeit geistiges Eigentum des/der Einreicher ist. Bei Autorengruppen sind die Anteile der einzelnen Autoren näher zu spezifizieren.

Nichtprämierte Arbeiten werden den Absendern zurückgegeben. Einmal eingereichte Arbeiten können nicht erneut eingereicht werden. Wird von einem Autor bei der Einreichung einer Arbeit gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstoßen, so scheidet er aus der Bewerbung aus.

Bitte senden Sie Ihre Arbeit in 5-facher Ausführung an die Geschäftsstelle der DGZMK:

DGZMK e. V.
Frau Petra Schatten
Liesegangstr. 17 a
40211 Düsseldorf

Letzter Abgabetermin ist der 29.02.2024.

Die eingereichten Arbeiten werden von der Geschäftsstelle gesammelt und einem Preisrichterkollegium zugeleitet. Das Ergebnis der Beurteilung unterbreitet der Generalsekretär als Vorsitzender des Kollegiums dem Geschäftsführenden Vorstand der DGZMK. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises entscheidet dieser über die Preisvergabe. Bei Autorengruppen geht der Preis an die gesamte Gruppe. Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen. Die DGZMK hat das Vorrecht über die Preisvergabe zu berichten. Diese erfolgt in der Regel frühestens in der Woche der Jahrestagung. Die Höhe des Preisgeldes wird vom Vorstand festgesetzt. Sofern kein neuer Beschluss über die Höhe des Preisgeldes erfolgt, bleibt die im Vorjahr ausgeschriebene Summe bestehen. Der Preisträger präsentiert die Ergebnisse seiner Arbeit zur Jahrestagung in einem Kurzvortrag.

Aktuelles

Konsultationsfassung des Updates der S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ (AWMF-Registernummer 083-002) veröffentlicht
01.10.2024
Ziel des vorliegenden Updates der S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ war es, den kariespräventiven Nutzen der Fissuren- und Grübchenversiegelung auf Grundlage systematischer...
50 Jahre APW – Eine Erfolgsgeschichte in der zahnmedizinischen Fortbildung
23.09.2024
Düsseldorf, 19 . September 2024 – Die Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) feierte am 10. September 2024 ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Festabend in Düsseldorf. Die...