DGZMK-Nachwuchsakademie
Die bisherige DFG-Nachwuchsakademie Zahnmedizin wird von 2026 an als DGZMK-Nachwuchsakademie fortgeführt. Ziel des Programms ist es, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Zahnmedizin durch Mentoring, wissenschaftliches Know-how und eine Anschubfinanzierung bei der Entwicklung eigener Forschungsprojekte zu unterstützen.
Eine Bewerbung ist bis zum 31. Mai 2026 möglich. Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber werden bis zu 50 Teilnehmende eingeladen, die vom 26.–29. Oktober 2026 in Hannover die erste Phase der Nachwuchsakademie absolvieren. Dort werden Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit sowie Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte vermittelt.
In zwei weiteren Treffen (März 2027 und Oktober 2027) entwickeln die Teilnehmenden ihre Projektideen im Rahmen eines Mentoring-Programms weiter und bereiten sich auf die Einwerbung von Drittmitteln vor.
Zum Abschluss sollen zehn Teilnehmende eine Anschubfinanzierung von 25.000 € für ihr Forschungsprojekt erhalten.
Bewerbungskriterien für DGZMK-Nachwuchsakademie
2026/2027
Antragsberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus der Grundlagen- und der klinischen Forschung, die ein wissenschaftliches zahnmedizinisch relevantes Forschungsprojekt erarbeiten möchten. Die Nachwuchsakademie besteht aus drei Phasen, der ersten Phase im Oktober 2026, der zweiten Phase im März 2027 und der dritten Phase im Oktober 2027.
Für die Bewerbung müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Zielgruppe sind Zahnärztinnen und –ärzte bzw. Naturwissenschaftlerinnen und –wissenschaftler in frühen Karrierephasen im Forschungsgebiet der Zahnmedizin in einem Universitätsklinikum in Deutschland.
- Die Promotion ist abgeschlossen und liegt maximal 8 Jahre zurück (entscheidend ist das Jahr der mündlichen Promotionsprüfung) oder sie steht kurz vor dem Abschluss. Bis zum Ende der Nachwuchsakademie muss die Promotion abgeschlossen sein.
Bei Mutterschutz- und Elternzeiten verlängert sich der 8-Jahres-Zeitraum um 2 Jahre pro Kind. Bei Unsicherheiten scheuen Sie sich nicht, für Ihren individuellen Fall per Email unter dgzmk@dgzmk.de nachzufragen. - Die am jeweiligen Standort vorhandene Forschungsinfrastruktur muss die Bearbeitung des avisierten Forschungsthemas ermöglichen.
- Wünschenswert wären 2 wissenschaftliche Publikationen in Peer-Reviewed Journals, davon 1 als Erst- oder Letztautor.
- Freistellungserklärung der Klinik- oder Institutsleitung für die DGZMK-Nachwuchsakademie.
- Einreichung einer Projektskizze entsprechend der unten genannten Kriterien für ein Forschungsvorhaben
Projektskizze:
- Die Projektidee, die Grundkonzeption und notwendige vorbereitende Maßnahmen müssen beschrieben werden.
- Die Projektidee muss innovativ und die Umsetzbarkeit realistisch sein.
- Max. 2 DIN A4-Textseiten (1,15facher Zeilenabstand, Schriftart: Arial, Schriftgröße 10)
Einzureichende Unterlagen
- Motivationsschreiben der/des Antragstellers/in (max. 1 Seite)
- Projektskizze für das Forschungsvorhaben (max. 2 Seiten)
- Lebenslauf (gemäß DFG-Kriterien)
- Kopie der Promotionsurkunde bzw. Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten und dem Zeitplan Ihres Promotionsvorhabens durch den/die Promotionsbetreuerin
- Freistellungserklärung der/des Klinik- bzw. Institutsleiter:in für die DGZMK Nachwuchsakademie
- geeigneter Nachweis über ein Anstellungsverhältnis an einer Universitätsklinik über den Zeitraum der DGZMK-Nachwuchsakademie (Auszug aus Arbeitsvertrag oder Bestätigungsschreiben des Klinik- bzw. Institutsleiters:in)
- Unterstützungsschreiben der Klinikleitung mit Darlegung der mittel- / langfristigen Perspektive der Bewerberin / des Bewerbers.
Bewerbungen
Bitte per E-Mail an: dgzmk@dgzmk.de
Betreff: „Bewerbung für DGZMK-Nachwuchsakademie, NACHNAME, Vorname“
Deadline: 31.05.2026
Ein Anspruch auf Teilnahme oder Förderung an bzw. durch die DGZMK-Nachwuchsakademie besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Vorstand der DGZMK nach fachlichen Kriterien und im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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