Das Fortbildungssiegel der DGZMK

Die DGZMK hat mit Beschluss des Vorstandes vom 9.10.2001 auf ihrer Jahrestagung in Mannheim die Einführung eines Fortbildungssiegels auf den Weg gebracht. Das inzwischen gemeinsame Fortbildungssiegel der DGZMK und BZÄK ist Bestandteil des freiwilligen Fortbildungsnachweises. Damit kann jedes DGZMK-Mitglied seine Aktivitäten dokumentieren. Dieses System kann, wenn gewünscht, auch zum gleichzeitigen Nachweis im Rahmen der Pflichtfortbildung verwendet werden.

Basis des erstmalig 2005 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.  
Sobald Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Mitglieder der DGZMK sind, über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der DGZMK erstmalig beantragen. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.

 

 

 

Formular zur Beantragung des Siegels

 

Leitsätze

Aktuelles

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25.07.2024
Düsseldorf, 25. Juli 2024 – Die DGZMK/APW-Jahrestagung anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) in Kooperation mit dem Deutschen Zahnärztetag (DTZT) findet am...
EbM-Kongress 2025: Call for Abstracts
02.07.2024
„Die EbM der Zukunft – packen wir’s an!“ – so lautet das Motto der 26. Jahrestagung des EbM-Netzwerks vom 26.-28.03.2025 in Freiburg. Wir laden Sie ein, sich mit fachlichen Beiträgen am...