Miller-Preis
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat den im Jahre 1908 zu Ehren des Pioniers der Zahnheilkunde, Professor Willoughby Dayton Miller (1853-1907) inaugurierten und nach ihm benannten Preis 1961 wieder ins Leben gerufen.
Der Deutsche MILLERPREIS wird vom Vorstand der DGZMK jährlich zur Würdigung der besten wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgelobt. Er stellt die höchste Auszeichnung einer wissenschaftlichen Leistung durch die DGZMK dar und ist zurzeit mit 10.000,00 € dotiert.
Da allein Leistung und Bedeutung für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entscheidend sind, können sich auch in der Bundesrepublik Deutschland tätige ausländische Zahnärzte sowie alle in der zahnärztlichen Forschung engagierten Wissenschaftler beteiligen, wenn ihre Approbation der deutschen gleichwertig anerkannt ist bzw. sie über eine gleichwertige akademische Ausbildung verfügen.
Die Arbeiten müssen anonym und mit einem Kennwort versehen in fünf Exemplaren in deutscher oder englischer Sprache druckfertig an
"Deutscher Millerpreis", Notar F.-N. Bünten, Achenbachstr. 20, 40237 Düsseldorf
eingereicht werden.
In einem mit dem Kennwort versehenen verschlossenen Umschlag werden Name und Adresse des Autors angegeben. Dieser Umschlag ist der eingereichten Arbeit beizufügen.
Alle Arbeiten enthalten eine Zusammenfassung von maximal zwei Seiten, aus der vor allem die wissenschaftliche Bedeutung für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hervor geht.
Die Arbeit kann von einem Autor oder einer Autorengruppe verfasst sein, wenn der Anteil des Einzelautors aus der Arbeit ersichtlich ist. Nichtprämierte Arbeiten werden den Absendern zurückgegeben. Wird von einem Autor bei der Einreichung einer Arbeit gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstoßen, so scheidet er aus der Bewerbung aus.
Letzter Abgabetermin ist jeweils der 31. 12. des Vorjahres.
Die eingereichten Arbeiten werden von der Geschäftsstelle gesammelt und einem Preisrichterkollegium zugeleitet. Das Ergebnis der Beurteilung unterbreitet der Vizepräsidenten als Vorsitzender des Kollegiums dem Gesamtvorstand der DGZMK. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises entscheidet der Vorstand über die Preisvergabe.Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen. Die DGZMK hat das Vorrecht der Veröffentlichung der ausgezeichneten Arbeit in der DZZ. Diese erfolgt in der Regel frühestens in der Woche der Jahrestagung. Die Höhe des Preises wird vom Vorstand festgesetzt. Sofern kein neuer Beschluss über die Preishöhe erfolgt, bleibt die im Vorjahr ausgeschriebene Summe bestehen. Der Preisträger präsentiert die Ergebnisse seiner Arbeit zur Jahrestagung in einem Kurzvortrag.
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