Endokarditis-Prophylaxe nur bei Hochrisikopatienten
Bonn. Erstmalig nahm die DGZMK 1985 zur Endokarditis-Prophylaxe im Zusammenhang mit zahnärztlichen und zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen Stellung. Nach verschiedenen Veröffentlichungen und Stellungnahmen durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie und auch seitens der Paul-Ehrlich-Gesellschaft wurde im Februar 1999 diese Stellungnahme überarbeitet und aktualisiert und bestand bis heute unverändert. Hintergrund der Forderung nach einer Endokarditis-Prophylaxe ist die Situation, dass bei zahlreichen zahnärztlichen und insbesondere zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen Bakteriämien verursacht werden, die bei prädisponierenden Endorkardschädigungen zu einer infektiösen Endokarditis führen können. Das Nichtbeachten einer sinnvollen Prophylaxe und nachfolgender infektiöser Endokarditis führt auch heute noch trotz frühzeitiger Diagnosestellung und optimaler Therapie je nach verursachendem Erreger immer noch zu einer Mortalität von 15 bis 70 %. Ohne Behandlung ist die infektiöse Endokarditis letal.
In der Stellungnahme von 1999 wurden dann Herzerkrankungen ohne ein erhöhtes Risiko definiert, bei denen keine präoperative Antibiotika-Prophylaxe empfohlen wurde. Nur bei erhöhtem und besonders hohem Endokarditisrisiko galt die Empfehlung zur einmaligen prophylaktischen Antibiotikagabe 60 Minuten vor dem Eingriff. Im April 2007 wurden in der Zeitschrift Circulation zu dieser Problematik neue Richtlinien der American Heart Association publiziert, die von verschiedenen amerikanischen medizinischen Fachgesellschaften in interdisziplinärer Abstimmung erarbeitet worden sind. Die letzte publizierte Richtlinie der American Heart Association datiert von 1997.
Grund für diese Überarbeitung war die Erkenntnis, dass es wesentlich eher wahrscheinlich ist, dass Endokarditis-gefährdete Patienten Bakteriämien bei ihren täglichen Aktivitäten ausgesetzt werden, beginnend mit dem Zähneputzen, als solchen Bakteriämien, die durch zahnärztliche Eingriffe hervorgerufen werden. Zusätzlich wird wahrscheinlich eine Endokarditisprophylaxe nur eine sehr kleine Zahl von infektiösen Endokarditiden vermeiden in Relation zur Durchführung großer Zahlen von Antibiotika-Prophylaxen bei diesen Patienten. Diese hohe Anwendungszahl hat in sich andererseits auch wiederum das Risiko der Antibiotikaassoziierten unerwünschten Begleiteffekte.
Letztlich wird eine optimal Mundhygiene und ein guter sonstiger Gesundheitszustand als wesentlich bedeutsamer zur Reduktion der Inzidenz von Bakteriämien bei den täglichen Aktivitäten der Patienten angesehen als die Prophylaxe im Zusammenhang mit zahnärztlichen Eingriffen.
Dies führte dazu, dass in diesen neuesten Richtlinien nur noch vier Indikationen für eine Endokarditis-Prophylaxe angegeben wurden für die Patientengruppe mit der höchsten Risikostufe:
· Zustand nach prothetischem Ersatz einer Herzklappe
· eine bereits zuvor durchgemachte infektiöse Endokarditits
· eine kongenitale Herzerkrankung
· Empfänger von Herztransplantaten mit nachfolgend sich entwickeln der Herzklappenproblematik.
Weitgehend unverändert blieb die Empfehlung der für diese Patientengruppe anzusetzenden einmaligen Antibiotika-Gabe 60 Minuten vor dem Eingriff mit 2 g Amoxicillin, ohne dabei - wie bisher - noch eine Unterscheidung der Dosierung je nach Körpergewicht des Erwachsenen zu treffen, und unverändert blieb auch bei Penicillin-Allergie als Alternative Clindamycin in einer Dosierung von 600 mg. Bei Kindern besteht weiterhin ebenso die Empfehlung einer einmaligen Gabe 60 Minuten vordem Eingriff in einer Dosierung von 50 mg/kg Körpergewicht Amoxicillin und bei einer evtl. vorhandenen Penicillin-Allergie Clindamycin in einer Dosierung von 20 mg/kg Körpergewicht (bisher 15 mg).
Nach diesen aktuellen Empfehlungen seitens der American Heart Asscociation hat die DGZMK eine Überarbeitung Ihrer Empfehlung aus dem Jahre 1999 veranlasst und wird diese schnellstmöglich nach Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und auch der Paul-Ehrlich-Gesellschaft als Empfehlung für die Zahnmedizin veröffentlichen.
Prof. Dr. Gerhard Wahl, Uni Bonn
“young dentists”: Kooperation von APW und FVDZ
Düsseldorf. Berufseinstieg mit frischem Schwung und bestmöglicher Orientierung: Für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte will eine Kooperation der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) und des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) künftig die ersten Berufsjahre erleichtern. Das gemeinsame Projekt heißt “young dentists” und wird erstmals auf dem Deutschen Zahnärztetag in Düsseldorf öffentlich vorgestellt.
Unter dem Namen “young dentists” entsteht derzeit ein Programm, welches das Know-how der beiden renommierten Partner in der Fortbildung und der Berufspolitik bündelt und dieses jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung stellt.
Die APW (DGZMK) stellt ihre Kompetenz in der fachlich-wissenschaftlichen Fortbildung zur Verfügung und der Freie Verband bringt seine langjährigen Erfahrungen in der betriebswirtschaftlich-ökonomischen Fortbildung ein. Darüber hinaus sollen auch Kenntnisse rund um die Themenschwerpunkte Bewerbung, Arbeitsrecht, Existenzgründung, Niederlassung
und Praxisführung in das Programm “young dentists” aufgenommen werden. Geplant sind – neben Seminaren und Kongressen – fortschrittliche Möglichkeiten des E-learnings und der Online-Fortbildung. Eine eigene Internetplattform wird verschiedene Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten bieten.
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