Mehrkostenregelung Endodontologie
28.05.2008Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung
Die Weiterentwicklung der Endodontologie & Dentalen Traumatologie eröffnet neue Optionen der Zahnerhaltung. Es gibt inzwischen zahlreiche klinische Situationen, in denen ein Erhaltungsversuch auch bei Zähnen mit komplexer endodontischer
Problematik gerechtfertigt erscheint. Dazu zählen unter anderem:
- Behandlungsbedürftige Zähne mit einem aufgrund anatomischer Besonderheiten einer dauerhaften Infektionskontrolle erschwert zugänglichen Kanalsystem
- Zähne, die der Revision einer vorangegangenen endodontischen Therapie bedürfen
- Behandlungsbedürftige Zähne, die frakturierte Wurzelkanalinstrumente aufweisen
- Behandlungsbedürftige Zähne, die bereits mit Stiftsystemen versorgt sind
- Behandlungsbedürftige Zähne mit Perforationen
- Behandlungsbedürftige Zähne mit noch nicht abgeschlossenem
- Wurzelwachstum oder aus anderen Gründen weitem Apex
- Behandlungsbedürftige Zähne mit Resorptionserscheinungen
Aufgrund der erschwerten Ausgangsvoraussetzungen, die einen erhöhten Zeit- und Materialaufwand erfordern, geht hier - vordergründig betrachtet – ein Erhaltungsversuch in der Regel über die von der GKV vorgeschriebenen klassischen Rahmenbedingungen (zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich) hinaus. Dies hat zur Folge, dass bei GKV-Versicherten zahlreiche - prinzipiell erhaltungswürdige - Zähne zur Extraktion kommen. Für die betroffenen Patienten führt dies wiederum zum Teil zu nicht unerheblichen, hoch-invasiven Nachbehandlungen (konventioneller oder Implantat-getragener Zahnersatz). Damit wird den Belangen einer zukunftsweisenden Zahnerhaltung nicht genügend Rechnung getragen.
Eine Mehrkostenregelung für GKV-Versicherte bei bestimmten endodontischen Eingriffen hat unter anderem folgende Vorteile:
- Die GKV-Versicherten erhalten auch bei einem komplexen endontischen Eingriff ihren endodontischen Basisanteil und müssen nur die Differenz zum Mehraufwand selbst begleichen.
- Die Zahnärzte können ihren GKV-versicherten Patienten ein erweitertes Spektrum der Zahnerhaltung anbieten und Zahnextraktionen vermeiden.
- Die finanziellen Belastungen für Kostenträger bleiben begrenzt.
- Die Optionen für die Zahnerhaltungskunde, die zu einer wesentlichen Erhöhung der Lebensqualität beitragen kann, werden insgesamt gestärkt.
Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltungskunde ruft die gesundheits- und standespolitischen Entscheidungsträger auf, hier eine sachgerechte Lösung herbeizuführen. Sie ist gerne bereit, bei entsprechenden Beratungen ihre fachliche Expertise einzubringen.
Autoren: W. Gertursen, H.-J. Staehle
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), Version 1.0, Stand Mai 2008
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