Röntgenschutz
Als Patient möchte ich gerne wissen, ob mein Zahnarzt verpflichtet ist, mir beim Röntgen eine Bleischürze umzuhängen. Mein Zahnarzt tut dies nicht, er meint es sei nicht nötig, da er digital röntgt.
ANTWORT:
Diesbezüglich muss auf den § 25 RöV "Anwendungsgrundsätze" hingewiesen werden, der besagt, dass die durch eine Röntgenuntersuchung bedingte Strahlenexposition soweit einzuschränken ist, wie dies mit den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft zu vereinbaren ist. Körperbereiche, die bei der vorgesehenen Anwendung nicht von der Nutzstrahlung getroffen werden müssen, sind vor einer Strahlenexposition soweit wie möglich zu schützen.
Wir sind der Meinung, dass auch bei Anwendung der digitalen Radiographie ein Strahlenschutz in Form einer Strahlenschutzschürze mit einem Mindestbleigleichwert von 0,4 mm oder Patientenschutzschilder mit einem Bleichgleichwert von 0,5 mm zu verwenden sind. Durch die digitale Radiographie tritt zwar eine Strahlenreduktion ein, gleichwohl haben geringe Dosen keinen Schwellenwert und auch bei der digitalen Radiographie ist die Nutzstrahlung, je nach Einstelltechnik, auf den Körper gerichtet.
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