Arbeitsgemeinschaft für Grundlagenforschung (AfG) in der DGZMK
Eine eigene Satzung existiert nicht, es gilt die Satzung der DGZMK sowie die Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschaften in der DGZMK.
In den Hauptversammlungen der Arbeitsgemeinschaft für Grundlagenforschung (AfG) sind folgende (satzungsähnliche) Beschlüsse gefasst worden:
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem Zahnmediziner und einem Naturwissenschaftler.
- In den jährlichen Hauptversammlungen wird jeweils ein neuer 2. Vorsitzender gewählt. Der bisherige 2. Vorsitzende rückt auf den 1. Vorsitz auf. Der bisherige 1. Vorsitzende scheidet damit aus dem Vorstand aus. Nach einem Mitgliederbeschluß vom 10.01.97 sind Wiederwahlen möglich, so daß sich für das folgende Jahr an den Positionen der 1. und 2. Vorsitzenden nichts ändert.
Der Schriftführer wird ebenfalls jährlich gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Zweckmäßigerweise sollte der Schriftführer über einen längeren Zeitraum (z.B. 5 Jahre) amtieren.
Aktuelles
Frist für die Anmeldung von Abstracts zum DZÄT 2012 bis zum 31.05.2012 verlängert
24.04.2012Auf vielfachen Wunsch wird die Frist zur Anmeldung von Abstracts für den deutschen Zahnärztetag 2012 bis zum ...
Auslandsforschung für den Wissenschafts-Nachwuchs: DGZMK vergibt „Dr.h.c.-H.-W.Haase Stipendium“
13.04.2012Finanzielle Basis für Förderprogramm bilden Spenden anlässlich des 75. Geburtstages des Verlegers Dr. h.c. ...
