Hufelandpreis 2010
Ausschreibung der Stiftung „Hufeland-Preis“
für Arbeiten auf dem Gebiet der Präventivmedizin
Für die beste Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin ist ein Preis von 20.000 Euro ausgesetzt worden. Der „Hufeland-Preis“ kann jedoch auch zwei Arbeiten, die als gleichwertig anerkannt worden sind, je zur Hälfte zugesprochen werden.
Die Vergabe des Preises erfolgt in Form einer Ausschreibung. Zur Durchführung dieser Ausschreibung wurde ein Kuratorium gebildet, in dem vertreten sind:
- Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern), Berlin
- Die Bundeszahnärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern), Berlin
- Die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V., Bonn
- Die Deutsche Ärzteversicherung AG, Köln
Die Bewertung der Arbeiten wird durch ein Preisrichterkollegium vorgenommen, dessen Mitglieder von dem Kuratorium bestellt werden. Die Verleihung des Preises nimmt das Kuratorium auf Vorschlag des Preisrichterkollegiums vor. Die Durchführung der Ausschreibung des „Hufeland-Preises“ geschieht unter Aufsicht eines Notars. Die Entscheidung des Kuratoriums ist unanfechtbar. Für alle im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung entstehenden Streitfragen wird der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.
Das Kuratorium fordert hiermit öffentlich auf, sich um den „Hufeland-Preis 2010“ zu bewerben.
Der Preis wird von der Deutschen Ärzteversicherung AG, Köln, gestiftet.
Zur Teilnahme berechtigt sind Ärzte und Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind, gegebenenfalls auch zusammen mit maximal zwei Co-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichen Studium.
I.
Die Arbeit muss ein Thema
- der Gesundheitsvorsorge,
- der Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Gesundheit der Bevölkerung von Bedeutung sind, oder
- der vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheiten oder Schäden, die bei vielen Betroffenen die Lebenserwartung beeinträchtigen oder Berufsunfähigkeit zur Folge haben können, zum Inhalt haben und geeignet sein, die Präventivmedizin
in Deutschland zu fördern.
Unter den genannten Themenkreis fallen zum Beispiel Arbeiten, die sich mit folgenden Fragen befassen:
- Früherkennung von Krankheiten,
- Vorbeugung von Krankheitsrezidiven,
- Maßnahmen zur Wiederherstellung von Frühgeschädigten,
- Methodische Beiträge zur Erfassung von Gesundheitsrisiken,
- Umwelteinfl üsse auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung,
- Gesundheitsrisiken durch individuelles Fehlverhalten,
- Psychosoziale Einfl üsse auf die Entstehung von Krankheiten,
- Gesundheitserzieherische Aspekte,
- Statistische Erhebungen über die Inzidenz von Krankheiten als Voraussetzung zur Anwendung präventiver Maßnahmen,
- Darstellung erfolgreicher Durchführung von Präventivmedizin oder begründeten Vorschlägen zu ihrer Realisierung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse.
Dabei muss die Bedeutung der Arbeit für die Präventivmedizin besonders begründet werden.
II.
Die Darstellung muss in deutscher Sprache in allgemein verständlicher schriftlicher Form erfolgen, wobei die eingereichten Arbeiten vom Umfang her 100 Seiten nicht wesentlich überschreiten dürfen.
Wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend soll jede Arbeit eine Zusammenfassung der wichtigsten Tatsachen sowie des Ergebnisses und ein Quellenverzeichnis enthalten. Ebenso erwünscht ist ein Inhaltsverzeichnis zur leichteren Orientierung für die Preisrichter.
Sofern die zum „Hufeland-Preis“ eingereichte Arbeit bereits veröffentlicht wurde (s. unten, bei III.) und diese Publikation nicht in deutscher Sprache – sondern z. B. in Englisch – erfolgte, soll in Ergänzung zu der fremdsprachigen Fassung der Originalveröffentlichung zusätzlich eine hinreichend ausführliche (mehrseitige) Darstellung des Inhalts der Arbeit in deutscher Sprache vorgelegt werden. In diesem deutschsprachigen Ergänzungstext sollen vor allem die Fragestellung und Zielsetzung der Arbeit, die angewandte Methodik und Durchführung der Untersuchung sowie deren wesentlichen Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen mit besonderer Berücksichtigung der präventivmedizinischen
Aspekte dargelegt werden.
III.
Die Arbeit muss auf eigenen ärztlichen Erkenntnissen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Co-Autoren im Sinne der Teilnehmerberechtigung, beruhen, die von dem Preisrichterkollegium als wesentlich und wissenschaftlich vertretbar angesehen werden. Die Zusammenfassung und Wiedergabe schon bekannter medizinischer Tatsachen erfüllt diese Voraussetzung nicht, es sei denn, dass sie in einen bestimmten neu erarbeiteten Zusammenhang gesetzt wurden und dadurch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden.
Eine etwaige Veröffentlichung der Arbeit darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Nach dem 31. März 2010 abgesandte Arbeiten können nicht berücksichtigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Kuratorium kann Personen, die allgemein oder beruflich straffällig geworden sind oder gegen die ein Strafverfahren schwebt, von der Teilnahme ausschließen. Sofern gegen die Person des Verfassers auf Grund der Gesetze keine Bedenken bestehen, wird der Preis von 20.000 Euro dem Einsender oder den Einsendern der besten Arbeit, bei zwei als gleichwertig anerkannten besten Arbeiten den Einsendern dieser Arbeiten zugesprochen, die die Voraussetzungen unter I. bis III. erfüllen. Entspricht keine der eingereichten Arbeiten den genannten Voraussetzungen, so kann von einer Verleihung des Preises abgesehen werden. Mit der Einreichung der Arbeit akzeptiert der Teilnehmer die Bedingungen dieser Preisausschreibung und verpflichtet sich, die Arbeit im Einvernehmen mit dem Kuratorium zu veröffentlichen.
Die Arbeit ist bis zum 31. März 2010 an folgende Anschrift zu senden:
„Hufeland-Preis“
Notarin Dr. Ingrid Doyé
Kattenbug 2, 50667 Köln
Die Arbeit selbst ist mit einem vom Verfasser gewählten Kennwort zu versehen und darf den Namen des Verfassers nicht enthalten. Auch Ortshinweise (Die ... Studie) sind nicht statthaft. Auf einem besonderen Bogen sind anzugeben:
Vor- und Zuname,
genaue Anschrift,
Staatsangehörigkeit,
Tag der deutschen Approbation,
Alter,
genaue berufliche Stellung und
Tätigkeit des oder der Verfasser sowie
das Kennwort der Arbeit.
Die Arbeit ist in doppelter Ausfertigung einzureichen, wobei eine der beiden Ausfertigungen nicht gebunden sein sollte. Der Einsender einer Arbeit verpflichtet sich, für den Fall, dass seine Arbeit mit dem „Hufeland-Preis“ ausgezeichnet wird, ein Exemplar der Stiftung für ihr Archiv zu überlassen, ohne dass seine Urheberrechte dadurch beeinträchtigt werden.
DAS KURATORIUM
Prof. Dr. med. Erland Erdmann
Vorsitzender
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