Orale Rehabilitation nach Zahnverlust und Zahnhartsubstanzschädigung
Die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) im Protrait
Historie
Hervorgegangen aus der Arbeitsgemeinschaft für Prothetik und Werkstoffkunde rekonstituierte sich die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde (DGZPW) am 27.01.1951 in Frankfurt am Main. Initiiert durch die politische Entwicklung kam es 1990 zur Vereinigung mit der „Gesellschaft für Prothetische Stomatologie der DDR“. Im Jahr 2001 schließlich feierte die DGZPW mit einem Festakt ihr 50 jähriges Bestehen. Mittlerweile zählt die Fachgesellschaft nahezu 1000 Mitglieder.
Bereits zum Zeitpunkt der Gründung sah man die Ziele und Aufgaben sowohl in der Förderung und Entwicklung der wissenschaftlichen Seite von zahnärztlicher Prothetik und Biomaterialkunde sowie in der richtungweisenden Anleitung für den Praktiker.
Zweck und Ziele der DGZPW
Zahnärztliche Prothetik befasst sich als medizinisches Fachgebiet schwerpunktmäßig mit der klinischen Betreuung und der oralen Rehabilitation nach Zahnverlust und ausgeprägter Zahnhartsubstanzschädigung. Es schließt alle damit zusammenhängenden biologischen, funktionellen, psycho-sozialen, materialkundlichen und technologischen Aspekte ein. Das Fach deckt dabei - in enger interdisziplinärer Kooperation - auch Fragen langfristiger Betreuungsstrategien ab. Der Zahnärztlichen Prothetik kommt damit eine hohe Verantwortung auf der individuellen Patientenebene und der Populationsebene zu. Im Vordergrund steht ein patientenzentrierter präventiver, auf Gesundheitsnutzen ausgerichteter Ansatz. Dieser wird ganzheitlich verstanden, zielt auf den Erhalt oraler Strukturen ab und bezieht die mundgesundheitsbezogene Lebensqualität ausdrücklich ein.
Die DGZPW strebt die wissenschaftliche Förderung der Medizin, insbesondere der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf ihrem speziellen Gebiet an. Unter Berücksichtigung von Grundlagenforschung, Prävention, Diagnostik und Therapie wird entsprechend dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Forschung ein Aufgabenkatalog von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Dabei sollen:
a) Forschungsergebnisse des In- und Auslandes den Mitgliedern der Gesellschaft und anderen Interessenten bekannt gegeben sowie der internationale Austausch von Wissenschaftlern gefördert werden. Ebenso soll die Verbreitung herausgehobener wissenschaftlicher Forschungsergebnisse von Mitgliedern der Gesellschaft im fremdsprachigen Fachschrifttum gefördert werden.
b) soll die Verbindung mit anderen einschlägigen Wissensgebieten hergestellt und gepflegt werden.
c) soll die wissenschaftliche Arbeit auf den Gebieten der prothetisch-restaurativen Zahnheilkunde und der sicheren Anwendung der Werkstoffe, insbesondere von Neuentwicklungen nutzbar gemacht werden.
d) soll durch Richtlinien/Curricula die spezielle Ausbildung und Fortbildung auf allen Teilgebieten gefördert werden.
e) soll die strukturierte zertifizierbare Weiterbildung zum Spezialisten für Zahnärztliche Prothetik gefördert werden.
Weiterhin gibt die Gesellschaft durch das Erstellen von wissenschaftlichen Mitteilungen, Stellungnahmen und Leitlinien evidenzbasierte Hilfestellungen für die praktische Tätigkeit auf dem Fachgebiet und ist an der Erstellung von Leitlinien in angrenzenden Fachgebieten beteiligt.
Die Organe der DGZPW sind die Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift und das International Journal of Prosthodontics. Diese Fachzeitschriften sind ein Bindeglied zwischen DGZPW, internationalen Fachgesellschaften, Industrie und Praxis.
Weiterbildung, Fortbildung, Zertifizierung
Zahnärzte, die sich nach dem Staatsexamen im Fach Prothetik qualifizieren wollen, haben über die DGZPW die Möglichkeit nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte den Titel „Qualifiziert fortgebildeter Spezialist für Prothetik der DGZPW“ zu erwerben. Die Ziele der Ausbildung bestehen im Erlangen eines fundierten theoretischen Wissens und klinischer Erfahrungen in der Zahnärztlichen Prothetik sowie die Kenntnis der fachspezifischen Literatur. Weiterhin soll der „Spezialist für Prothetik“ befähigt sein, sein Fachwissen zu vermitteln. Nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit als Zahnarzt und bereits begonnener Gutachtertätigkeit kann nach erfolgreichem Absolvieren eines Curriculums und einem abschließenden Kolloquium das Prädikat „fortgebildeter Gutachter“ erlangt werden.
Seit dem Jahr 2009 wird zusätzlich die Weiterbildung zum international anerkannten „Master of Science“ (M.Sc.) angeboten. Der Titel kann nach zweijähriger berufsbegleitender Ausbildung an einer staatlichen Volluniversität erworben werden. Studierende erwerben in dem Studiengang umfassende Kenntnisse und Kompetenzen auf dem Gebiet der oralmedizinischen Rehabilitation unter Anwendung strukturierter systematischer Sanierungskonzepte. Sie erwerben Kompetenzen in der wissenschaftlichen Bewertung und klinischen Anwendung von zahnärztlichen und dentaltechnologischen prothetischen Verfahren. Die DGZPW begleitet den Masterstudiengang von wissenschaftlicher Seite.
Weiterhin bietet die DGZPW strukturierte Fortbildungen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Praxis und Wissenschaft (APW) an. Der erfolgreiche Abschluss dieser Curricula berechtigt zum Führen des jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkts.
Projekte Forschung und Entwicklung
Die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Prothetik hat im November 2000 ein Gutachten bei I+G Gesundheitsforschung, München, in Auftrag gegeben, das die „Bedarfsentwicklung für prothetische Leistungen in der Zahnheilkunde bis zum Jahr 2020“ analysiert. Die Definition der Aufgaben, die fachliche Betreuung der Arbeit und die Ableitung der Schlussfolgerungen lag bei einer Fachkommission der DGZPW.
Jahrestagungen / Symposien
Die DGZPW beruft einmal jährlich eine wissenschaftliche Tagung ein und verbindet diese mit der ordentlichen Mitgliederversammlung. Weiterhin wird zeitversetzt einmal im Jahr ein Expertensymposium veranstaltet.
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