Zahnentfernung im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung

Eine Regulierung von Kieferdeformitäten und falsch stehenden Zähnen dient in erster Linie der Verbesserung der Kau- und Abbeißfunktion sowie der Vorbeugung von Karies und Erkrankungen des Zahnhalteapparates. Obwohl die kieferorthopädische Behandlung also dazu beitragen soll, das Gebiß bis ins hohe Alter funktionsfähig und möglichst komplett zu erhalten, ist es bei manchen Patienten nicht zu umgehen, im Rahmen der Regulierungsmaßnahmen gesunde, bleibende Zähne zu opfern. Dies soll es ermöglichen, die übrigen Zähne in eine korrekte Position zu bringen und damit die Funktion des Gebisses als Ganzes zu verbessern. Die Notwendigkeit von Zahnentfernungen im Rahmen von Zahn- und Kieferregulierungen besteht bei etwa einem Drittel aller Patienten.

In Frage kommt die Verringerung der Zahnzahl aus kieferorthopädischer Sicht vor allem bei Patienten, bei denen ein deutliches Mißverhältnis zwischen Platzangebot ( Kiefergröße ) und Raumbedarf ( Zahnbreiten ) besteht, die zu einem Engstand bzw. zu einer Stellung von Zähnen außerhalb des Zahnbogens führt. Manchmal wird der Zahndurchbruch gänzlich verhindert, so daß der Zahn im Kiefer zurückgehalten wird und damit seine natürliche Funktion gar nicht ausüben kann. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, durch herausnehmbare oder festsitzende kieferorthopädische Apparaturen ( Spangen, Bänder-Brackets-Bögen, Außenspange etc. ) die Kiefer zu weiten, um so bei vorhandenem Raummangel Platz für alle Zähne zu schaffen; diese Möglichkeiten sind jedoch begrenzt und können nicht bei jedem Patienten zum Erfolg führen. Bei schmaler Kopfform, bei sehr breiten Zähnen, bei hochgradigem Platzmangel, bei ungünstigem Wachstum usw. müßten die Kiefer häufig extrem erweitert werden, um alle Zähne in korrekter Stellung unterbringen zu können. Diese extreme Verbreiterung bleibt aber in aller Regel nicht stabil. Der zu erwartende Rückfall kann dazu führen, daß nach kurzer Zeit ein großer Teil des Behandlungserfolgs zunichte gemacht wird und sich manchmal sogar der Ausgangszustand wieder einstellt. Wenn eine solche negative Entwicklung befürchtet werden muß, ist es sinnvoll und sicherer, zur Vermeidung von Gebißschäden, Zeitverlust und unnötigen Kosten von vornherein auf eine Weitung zu verzichten und statt dessen eine Therapie mit Extraktion von Zähnen zu planen.

Wieviele Zähne im Rahmen einer solchen kieferorthopädischen Therapie geopfert werden müssen und welche Zähne hierfür in Frage kommen, läßt sich erst nach sorgfältiger Auswertung aller diagnostischen Unterlagen genau festlegen. Zu den für eine Behandlungsplanung erforderlichen Befundunterlagen gehören neben der klinischen Untersuchung und den Kiefermodellen auf jeden Fall Röntgenbilder aller Zähne, in der Regel auch Röntgenaufnahmen des Kopfes, Fotografien des Gesichts in zwei Ebenen sowie erforderlichenfalls ein Handröntgenbild und eine Funktionsanalyse des Gebisses.

Um die Gebißsymmetrie nicht zu beeinträchtigen, erfolgt die Zahnentfernung in der Regel in beiden Kieferhälften, d.h. auf der rechten und linken Seite, unabhängig davon, ob auf beiden Seiten die Raumeinengung so stark ist, daß eine Entfernung gerechtfertigt wäre. Häufig läßt sich nicht vermeiden, auch im Gegenkiefer zwei Zähne zu ziehen, damit alle Zähne einen stabilen Gegenbiß haben und die Funktion des Gebisses optimal gestaltet werden kann.

Die "Standardextraktionstherapie", d.h. das übliche Vorgehen bei einer kieferorthopädischen Behandlung mit Verringerung der Zahnzahl besteht demnach in einer Entfernung von vier bleibenden Zähnen - je ein Zahn im Ober- und Unterkiefer, rechts und links. In der Regel werden die ersten kleinen Backenzähne geopfert. Die Einordnung der vor ihnen stehenden Eckzähne wird dadurch erleichtert und die nach der Zahnentfernung zunächst bestehenden Lücken befinden sich im Seitenzahnbereich, was sich auch aus ästhetischen Gründen anbietet. Die Lücken lassen sich im Laufe der Behandlung rasch verkleinern; das Ziel der Regulierung ist der komplette Lückenschluß bei optimaler Verzahnung.

In besonders gelagerten Fällen wird von der "Regelextraktion" der ersten kleinen Backenzähne abgegangen. Bei stark gefüllten oder nicht erhaltungsfähigen Zähnen im selben Kieferabschnitt ist es im allgemeinen nicht sinnvoll, einen gesunden, ungefüllten Zahn zu entfernen und den minderwertigen Zahn zu belassen. Zur Abwägung wird der Behandler den Zustand der Zähne, der Füllungen und des Zahnhalteapparates sowie den Röntgenbefund heranziehen, auch die Art der Anomalie und der geplanten Behandlungsgeräte, das Alter des Patienten, der Zahnbestand sowie die Anlage der Weisheitszähne spielen bei dieser Entscheidung eine Rolle. Die Empfehlung zur Entfernung von Zähnen aus kieferorthopädischen Gründen wird immer individuell, d.h. auf den einzelnen Patienten bezogen, erfolgen; allgemeingültige, starre Regeln können dem Patienteninteresse nach bestmöglicher Therapie nicht gerecht werden.

Empfiehlt der Behandler nach sorgfältiger Auswertung aller diagnostischen Unterlagen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung die Verringerung der Zahnzahl, steht der Patient zwar vor der Entscheidung, gesunde, bleibende Zähne zu opfern; diese Maßnahmen stellen jedoch vielfach die einzige Möglichkeit zur Korrektur einer Gebißanomalie dar. In solchen Fällen ist der (bedauerliche) Verlust gesunder Einzelzähne dem Wohl des ganzen Systems unterzuordnen. Bei korrekter Planung und Durchführung führt die kieferorthopädische Extraktionstherapie zu einer dauerhaften Verbesserung der Gebißfunktion und trägt damit maßgeblich zur Zahnerhaltung bei.

P.Schopf, Frankfurt am Main